Wie geht es dann weiter?
Auch bei jedem jungen und gesunden Menschen kann eine Krankheit oder ein Unfall dazu führen, dass das Leben einer kompletten Familie von einem Augenblick auf den anderen auf den Kopf gestellt wird.
Wer ist rechtlich dann in der Lage, Entscheidungen zu treffen oder Unterschriften zu leisten? Gleichzeitig denken viele Menschen, dass ihre nächsten Angehörigen und auch ihre Lebenspartner entscheiden dürfen, wenn sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Dies trifft aber nicht zu! Ebenso stehen die Themen Organspende und Patientenverfügung häufig in der gesellschaftlichen Diskussion.
Kein Mensch ist unsterblich – mit dieser Erkenntnis müssen wir als Menschen leben. Für den Todesfall ist es wichtig, gut überlegte Vorsorge z. B. in einem Testament getroffen zu haben. So können individuelle Wünsche sowie Vermögen, Rechte und Pflichten in das gewünschte „Fahrwasser“ gebracht werden.
Auch Kreditinstitute werden mit den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuung sowie Erben und Vererben zukünftig noch stärker konfrontiert – Handlungsbedarf der unter anderem aus der demographischen Entwicklung entsteht. Kreditinstituten stehen neue Herausforderungen bevor: Beginnend bei der Akzeptanz von Vollmachtsvordrucken aus dem Internet bis hin zu Kapitalabflüssen aufgrund von Pflegekosten. Gleichzeitig werden in Deutschland jedes Jahr Vermögenswerte im dreistelligen Milliardenbereich vererbt.
Ihr Erfolgsfaktor: Frühzeitiges Agieren statt Reagieren!
Diese Situationen als Chance zu betrachten – das ist meine Herausforderung für Sie!
Gerne informiere ich Sie und Ihre Kunden – ob im Rahmen von Kunden- und Informationsveranstaltungen oder im Bereich der Aus- und Weiterbildung für Sparkassen.
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