Kunden- und Informations-
veranstaltungen

Informativ und lebensnah!

Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit: Viele Menschen haben Angst vor diesen Situationen. Es geht um Existenzsorgen – ob im gesundheitlichen oder finanziellen Bereich. Diese Themen werden häufig verdrängt und „auf später“ verschoben. Erbstreitigkeiten oder völlig überraschende Ereignisse nach einem Todesfall kommen „nur bei anderen vor“. Mit dem Satz „Ich muss was machen…“ wird Aktivität angekündigt – aber leider bleibt es häufig dabei.

In Informationsveranstaltungen für Sparkassen, Unternehmen sowie Vereine und Organisationen greife ich diese Fragen bewusst auf und stelle die wichtigsten Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge vor. Sowohl Ihre Kunden als auch Sie profitieren davon!

Mit diesen Informationen setzt Ihr Unternehmen aktive Signale: Sie öffnen sich einer komplexen Thematik, Sie informieren darüber und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf, ohne dabei in Konflikt mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu gelangen. Attraktive Möglichkeiten ergeben sich auf einer neuen Ebene, um bestehende Kundenverbindungen zu festigen sowie Neukunden zu gewinnen.

In den Veranstaltungen kombiniere ich fachlich-gesellschaftliche Fragen mit vertrieblichen Themen aus der Bank- und Sparkassenpraxis. Durch meine langjährige Erfahrung als Individualkundenberater und Dozent gelingt es mir -gerade durch Beispiele aus dem täglichen Leben- diese Themen lebendig in den Zuhörerkreis zu transportieren.

Gerne gestalte ich Ihre Veranstaltungen mit folgenden Schwerpunkten:

Patientenverfügung – Recht auf Selbstbestimmung
    • Begriffsdefinition der Patientenverfügung sowie Unterschiede zur Vollmacht
    • Mutmaßlicher und tatsächlicher Patientenwille auf der Basis des Selbstbestimmungsrechts
    • Chancen einer Patientenverfügung: Selbstbestimmtes Entscheiden und Abnahme der Entscheidungslast von nahen Angehörigen
    • Risiken einer Patientenverfügung: Entscheidungen werden für eine Situation getroffen, in der der Betroffene noch nie war
    • Inhalte der Patientenverfügung – Dauer und Umfang von lebenserhaltenden Maßnahmen in konkreten medizinischen Situationen
    • Widersprüche bei Organspende und Patientenverfügung
    • Rechtliche Wirksamkeit – Gesetz vom 1. September 2009 und BGH-Rechtsprechung vom 6. Juli 2016
Vorsorgevollmacht – Wenn andere für mich handeln
  • Vertrauen als Grundlage einer Vollmacht
  • Entscheidungsmacht der Vertrauenspersonen: Chancen und Risiken
  • Unterschiede zwischen Vollmacht und gerichtlicher Betreuung
  • Lebensbereiche, über die eine Vollmacht erteilt werden kann: Z. B. Wohnaufenthalt, Gesundheitssorge, Entscheidungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen, Vermögensangelegenheiten
  • Verhinderung von Missbrauch und Eintritt einer Vollmacht: Gemeinschaftliche Vertretung von Bevollmächtigten oder Reihenfolgen; Inkrafttreten der Vollmacht ab dem Zeitpunkt „Wenn ich nicht mehr in der Lage bin…“ – Für die Praxis sinnvoll?
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Vorsorgevollmachten gegenüber Bankvollmachten
  • Sicheres Verfassen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Risiken von Formularen aus dem Internet und Hilfestellung durch juristische Beratung
  • Wo liegen die Vorsorgeverfügungen? Wer weiß davon?
Pflegefall – Was nun?
  • Was ist Pflegebedürftigkeit?
  • Pflegegeld und Pflegesachleistung
  • Pflegegrade nach dem Pflegestärkungsgesetz
  • Aktuelle Situation der Pflegepflichtversicherung: Kostenexplosion aufgrund des demographischen Wandels
  • Die Pflegeirrtümer: Ich werde gar nicht so alt! Meine Familie pflegt mich! Ich bin über den Staat versichert!
  • Wer zahlt für wen wenn das Geld nicht ausreicht?
  • Übergabe der Immobilie an die nächste Generation:
    Soll die Immobilie für Pflegekosten haften oder nicht?
  • Lösungsmöglichkeiten durch staatlich geförderte und private Pflegevorsorge
Erben und Vererben
  • Unterschiede zwischen Vollmacht und Erbe
  • Der Erbe als Rechtsnachfolger von Rechten und Pflichten des Verstorbenen
  • Die Erbengemeinschaft als Schicksalsgemeinschaft
  • Die gesetzliche Erbfolge und deren „Überraschungen“
  • Die gesetzliche Erbfolge kann aufgehoben werden – durch ein Testament
  • Das Berliner Testament als häufige Testamentsform
  • Ratschläge zur Testamentserstellung
  • Wann braucht man einen Erbschein?
  • Weitere Zuwendungsmöglichkeiten nach dem Tod: Vermächtnis per Testament sowie Begünstigungserklärungen bei Kreditinstituten, Versicherungen und Bausparkassen
  • Der Pflichtteil

Aus der Praxis für die Praxis „packe“ ich die Informationen in folgende Handlungsempfehlungen:

  • Handlungsfähigkeit zu Lebzeiten mit Vollmachten sichern, die über den Tod hinaus wirken
  • Versicherungsschutz in Hinblick auf Immobilien prüfen und aktualisieren
  • Finanzielle Risiken einer Pflegebedürftigkeit absichern
  • Bestattungsvorsorge treffen
  • Errichtung eines Testaments
  • Begünstigungserklärungen für Versicherungs-, Bauspar- und weitere Kontoverträge überprüfen und diese mit dem Testament in Einklang bringen
  • Immobilienübertragungen und weitere Schenkungen zu Lebzeiten mit den späteren Erben besprechen, um Streitigkeiten zu vermeiden
Praxisforum zum Betreuungsrecht

Ein Angebot der Sparkasse für Betreuungsrichter, Rechtspfleger, Berufsbetreuer und Mitarbeiter von Betreuungsstellen in den Kommunalbehörden

Gerne biete ich meine Fachkompetenz im Betreuungsrecht als Moderator für Ihre Sparkasse im Rahmen eines Praxisforums „aus erster Hand für die erste Hand“ an. Durch den Austausch mit Betreuungsrichtern, Rechtspflegern, Berufsbetreuern sowie Mitarbeitern der Betreuungsstellen soll eine attraktive Kommunikationsplattform der Sparkasse für Themen rund um die gerichtliche Betreuung entstehen. Der Austausch soll Problemfelder im Betreuungsrecht aus Sicht der Sparkasse sowie aus Sicht des Teilnehmerkreises definieren und lösen. Durch gegenseitiges Kennenlernen und Wertschätzen soll ein vertrauensvoller und unverkrampfter Umgang miteinander ermöglicht werden. Die Sparkasse sollte das Ziel verfolgen, Berufsbetreuer als zukunftsträchtige Kundenklientel zu erkennen und durch gezieltes Know-how vertriebliche Themen bei Entscheidungsträgern des Betreuungsrechts zu implementieren.

Inhalte der Agenda können sein:

  • Anregung einer Betreuung durch die Sparkasse
  • Legitimation durch Beschluss und Betreuerausweis
  • Die notwendige Dokumentation der befreiten Betreuung nach § 290 FamFG
  • Rechtsprechung zur ständigen Betreuerausweisvorlage vs. erforderlicher unbarer Zahlungsverkehr nach § 1840 BGB
  • Die 3.000 Euro-Regelung nach § 1849 BGB in der Sparkassenpraxis
  • Der Einwilligungsvorbehalt: Möglichkeiten und Grenzen der Umsetzung in der Sparkassenpraxis
  • Sonderformen von Betreuungen: Verhinderungsbetreuung, vorläufige Betreuung, mehrere Betreuer
  • Gemeinschaftskonten im Betreuungsrecht
  • Kreditgeschäfte von Betreuten und Betreuern
  • Gerichtliche Betreuung und Vollmachten in der Sparkassenpraxis: Bedeutung externer Vollmachten, Widerruf von Vollmachten durch Betreuer sowie die Co-Existenz von Betreuungen und Vollmachten
  • Geldanlagen mit ausreichender Sicherungseinrichtung und andersartige Geldanlagen nach den §§ 1841, 1842 und 1848 BGB: Informationen aus erster Hand zum Thema Zinsentwicklung, Vermögensstrukturierung sowie wirtschaftlich sinnvolles Agieren für das Vermögen des Betreuten
  • Gerichtliche Genehmigungen bei andersartigen Geldanlagen
  • Notwendigkeit von Sachversicherungen für Betreute
  • Dienstleistung und Know-how vor Ort: Preise der Sparkasse bei Betreuungskonten

Haben Sie Fragen oder Anregungen – sprechen Sie mich an!